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Abrechnung

Abrechnung in der Osteopathie

Durch meine Zulassung als Heilpraktiker können Sie als Privatversicherter auch ohne ärztliches Rezept zu uns kommen. Bitte fragen Sie dennoch frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse nach, welche Leistungen übernommen werden.

Gesetzlich Krankenversicherte erhalten grundsätzlich keine Erstattung der osteopathischen Leistungen. Es besteht meinerseits eine Anerkennung als Osteopath bei den gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings unterscheidet sich der Leistungsumfang erheblich. Daher klären Sie bitte vor der ersten Behandlung die Erstattungsmöglichkeiten Ihrer Krankenkasse.

Unter folgenden Link: https://www.osteopathie.de/m314042 finden Sie den Nachweis der Mitgliedschaft im Verband der Osteopathen e.V..

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